학술논문

Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
Document Type
Forschungsbericht
research report
Source
FB620, Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 198
Subject
Soziale Probleme und Sozialdienste
Social problems and services
soziale Probleme
Sozialwesen, Sozialplanung, Sozialarbeit, Sozialpädagogik
Social Problems
Social Work, Social Pedagogics, Social Planning
Sozialgesetzbuch
Bundesrepublik Deutschland
soziale Partizipation
Behinderter
Beratung
Rehabilitation
Qualitätssicherung
Beratungswesen
Code of Social Law
Federal Republic of Germany
social participation
handicapped
counseling
rehabilitation
quality assurance
counseling system
Language
ISSN
0174-4992
Abstract
Im Jahr 2018 startete die modellhafte Einführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) nach § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Mit ihr wurden rund 500 Angebote in ganz Deutschland gefördert, in denen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen über Fragen der Rehabilitation und Teilhabe informiert und beraten werden. Die wissenschaftliche Begleitung der EUTB® adressiert grundsätzliche Fragen zu den Umsetzungs- und Wirkungsbedingungen der EUTB®. Ihre Ergebnisse zeigen, dass es der EUTB® auftragsgemäß gelungen ist, ein breit akzeptiertes Informations- und Beratungsangebot zu entwickeln, das die vorhandene Beratungsinfrastruktur im Bereich Rehabilitation und Teilhabe ergänzt. Im Zuge ihrer Etablierung konnte für die EUTB® - in der Regie der Fachstelle Teilhabeberatung - ein umfassendes System der Qualifizierung und Qualitätssicherung entwickelt werden, so dass zum Ende der Förderphase einheitliche Qualitätsstandards für die Beratung vorliegen und weiterentwickelt werden können. Die Zufriedenheit der Ratsuchenden mit der Beratung durch die EUTB® ist hoch. Die Klärung ihrer Anliegen und die Erreichung der wichtigsten Ziele gelingen nach ihrer Selbsteinschätzung häufig. Damit kann die EUTB® nachweislich zur Stärkung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe der Ratsuchenden beitragen. Die Beratung von Betroffenen für Betroffen als "Peer-Beratung" trägt zu einer wesentlichen Unterstützung des Angebots bei.