학술논문

Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie – reale Praxis in einem Verbund psychiatrischer Kliniken.
Document Type
Article
Source
Der Nervenarzt. Jan2023, Vol. 94 Issue 1, p18-26. 9p.
Subject
*BORDERLINE personality disorder
*BIPOLAR disorder
*SCHIZOPHRENIA
Language
German
ISSN
0028-2804
Abstract
Zusammenfassung: Hintergrund: Behandlungsvereinbarungen (BehV) werden an vielen psychiatrischen Kliniken angeboten, aber sie werden wenig in Anspruch genommen. Ziel der Arbeit: Untersucht wurden die Quoten von BehV unter stationären Patient*innen und die klinischen Charakteristika der Patient*innen, die eine BehV abschließen. Material und Methoden: Retrospektive Analyse von Routinedaten aus der einheitlichen Statistikdatenbank/Basisdokumentation des LVR-Klinikverbunds mit neun psychiatrischen Fachkrankenhäusern. Es wurden alle voll- und teilstationär aufgenommenen Fälle der Jahre 2016 bis 2020 berücksichtigt. Erfasst wurden das Vorhandensein einer BehV, Alter, Geschlecht und Hauptdiagnose bei Entlassung sowie Voraufenthalte, Unterbringungen nach dem PsychKG NRW (Psychisch-Kranken-Gesetz Nordrhein-Westfalen) und Erfahrungen mit Zwangsmaßnahmen (Isolierung/Fixierung) in den 24 Monaten vor der Indexaufnahme. Ergebnisse: Insgesamt 467 von 117.662 Patient*innen (0,4 %) hatten eine BehV abgeschlossen. Patient*innen mit BehV litten häufiger an einer Schizophrenie, einer bipolaren affektiven Störung oder an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung. In der Vorgeschichte hatten sie mehr stationäre Voraufenthalte und häufiger Erfahrungen mit Zwangsunterbringungen und Zwangsmaßnahmen. Allerdings hatten 50 % der Patient*innen mit BehV andere Diagnosen und der überwiegende Teil dieser Patient*innen hatte in den vergangenen 24 Monaten keine unfreiwilligen Unterbringungen und keine Zwangsmaßnahmen aufgewiesen. Diskussion: Behandlungsvereinbarungen werden insgesamt selten abgeschlossen. Das Angebot erreicht die gewünschte Zielgruppe der Patient*innen mit schweren psychischen Erkrankungen und Vorerfahrungen mit unfreiwilligen Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen, aber auch andere Patient*innen. Ergänzende qualitative Untersuchungen sind erforderlich, um Inhalte und Zielsetzungen von BehV näher zu analysieren. [ABSTRACT FROM AUTHOR]